Am Abend erhält das Team eine Information vom Betriebsrat und Arbeitgeber, dass die Betriebsvereinbarung „Kurzarbeit“ zusammen mit der Theaterleitung abgeschlossen wurde. Im wesentlichen umfasst diese:
- Geltungsdauer vom 19.03.2020 bis 31.12.2020
- Die Arbeitszeit fast aller Arbeitnehmer wird auf Null reduziert
- der Arbeitgeber bietet einen 30%igen Zuschuss auf die gesetzlichen 60% Kurzarbeitergeld, sodass uns Gehaltszahlungen von 90% (97%) der vergangenen vollgezahlten Monate (Dezember, Januar, Februar) zustehen