Plötzlich erhält der Betriebsrat doch von Herr Dr. Kast, welcher mittlerweile die Kino Colosseum Betriebsgesellschaft mbH vertritt, einen Bruchteil der eingeforderten Daten. Scheinbar also doch keine Zuständigkeit durch den vorläufigen Insolvenzverwalter?
Dennoch handelt es sich dabei nur um ausgewählte Anteile der insgesamt wichtigen Informationspflicht, was sogleich auch noch einmal deutlich aufgezeigt und um die Vervollständigung eben jener Daten gebeten wird.