Dr. Kramer – abgelehnt

Die Beauftragung von Herrn Dr. Kramer als Sachverständigen wird von der Arbeitgeberseite abgelehnt. Eine Erforderlichkeit der Hinzuziehung seiner Arbeitsleistung wurde vom Arbeitgeber nicht als notwendig erachtet, da keine Fortführung des Spielbetriebs erwünscht sei.